KFW Fördermittel für Haussanierung in Neuss & NRW

Förderungen durch die KfW und durch BAFA in Neuss beantragen

Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit sind heutzutage zentrale Begriffe, die mit dem Klimawandel an Bedeutung gewonnen haben. Wenn Sie Ihr Haus in Neuss & NRW von der Bossmann GmbH nach den neuesten energetischen Standards sanieren lassen, erhalten Sie nicht nur mehr Wohnkomfort, sondern tragen einen Teil zur CO2-Senkung bei.

Häuser, die energetisch saniert wurden, haben einen deutlich geringeren Energieverlust als unsanierte Immobilien. Gleichzeitig bedeutet weniger Energie, die in die Umwelt gelangt, größere Umweltfreundlichkeit. Darüber hinaus geht mit einer energetischen Sanierung auch eine Wertsteigerung Ihres Hauses einher.

Fördermittel für energetische Sanierung beantragen

Energetische Sanierungen werden in den meisten Fällen bezuschusst. Der Staat hat ein großes Interesse an der CO2-Reduzierung von Wohngebäuden, die finanziell nicht unerheblich sind.

Eine der wichtigsten staatlichen Förderbanken ist die KfW. Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau vergibt zinsgünstige Kredite an Hauseigentümer, die ihre Immobilie sanieren, modernisieren oder renovieren lassen möchten. Dabei bezieht sich die Förderung keineswegs nur auf die energetische Sanierung, wie beispielsweise der Dämmung von Hausfassaden, des Kellers oder des Daches.

Förderung für barrierefreie Umbauten

Die staatlichen Zuschüsse werden zudem oft für die altersgerechte und barrierefreie Umgestaltung von Häusern gewährt. Viele unserer Kunden entscheiden sich frühzeitig für eine altersgerechte Umgestaltung Ihres Hauses. Unter anderem gehören zu den Maßnahmen die Installation von Haltegriffen in Dusche und Badewanne im Badezimmer sowie die Installation von höhenverstellbaren Waschbecken.

KfW-Förderprodukte für Bestandsimmobilien

Die KfW bietet Hauseigentümern verschiedene Zuschüsse an, die wir Ihnen nachfolgend kurz und knapp erläutern möchten.

Energieeffizient sanieren – Kredit

Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, das von der Förderbank für einzelne energetische Maßnahmen oder für die Komplettsanierung vergeben wird. Zu den Einzelmaßnahmen zählen beispielsweise die Dämmung der Hausfassade, des Daches oder des Kellers.

Der Förderkredit für Komplettsanierungen beträgt bis zu 100.000 Euro. Die KfW nennt es Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus. Darüber hinaus stellt die KfW bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen bereit. Laut Angaben von der KfW haben Sie bei diesem Förderprogramm einen Tilgungszuschuss von bis zu 27.500 Euro.

Der Tilgungszuschuss reduziert den KfW-Kredit und verkürzt somit die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Darüber hinaus erhalten Sie auch für Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Modernisierung der Heizung, einen Tilgungszuschuss.

Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit

Dieses Förderprogramm stellt Ihnen die KfW für die Umstellung Ihrer Heizung auf erneuerbare Energien zur Verfügung. Hier können Sie einen Förderkredit bis zu 50.000 Euro bekommen. Den Ergänzungskredit bekommen Sie darüber hinaus für den Kauf von saniertem Wohnraum mit einer neuen Heizungsanlage.

Investitionszuschuss

Bei diesem Darlehen gewährt Ihnen die KfW ein Darlehen in Höhe von bis zu 30.000 Euro für die komplette energetische Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen. Dies gilt auch für den Kauf von saniertem Wohnraum.

Zuschuss für die Brennstoffzelle

Mit dem Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren gewährt Ihnen die KfW einen Zuschuss für die innovative Energiegewinnung – insbesondere mit der Brennstoffzelle. Hier gewährt Ihnen die Förderbank einen Zuschuss von bis zu 28.200 Euro pro Brennstoffzelle. Das Darlehen wird Ihnen sowohl für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude gewährt. Darüber hinaus gilt es für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Barrierefreie Umbauten

Wie bereits erwähnt, gewährt die KfW einen Förderkredit für die altersgerechte und barrierefreie Umgestaltung Ihres Hauses. Hier gibt es einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro – und das unabhängig vom Alter. Dies gilt auch für den Kauf von bereits umgebautem Wohnraum.

Zuschuss für Einbruchschutz

Im Rahmen von Sanierungen entscheiden sich viele Hauseigentümer für die Installation eines Einbruchschutzes. Auch hier gewährt die KfW-Bank einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.600 Euro. Der Zuschuss wird auch für Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen gewährt und gilt sowohl für Eigentümer als auch für Mieter.

Auf der Webseite der KfW erfahren Sie mehr zu den einzelnen Förderprogrammen.

Zuschuss für die Sanierung durch die BAFA

Neben der Förderung durch die KfW gewährt die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Förderungen für die Sanierung von Häusern und Wohnungen. Im Gegensatz zur KfW muss das Geld der BAFA nicht zurückgezahlt werden.

Laut Angaben der BAFA ist die Förderung allerdings an die Erfüllung von Voraussetzungen geknüpft, die bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten sind.
Wie bei der KfW gibt es auch bei der BAFA verschiedene Programme. Diese richten sich unter anderem an Privatpersonen, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.

Die Fördersummen der BAFA sind zumeist unterschiedlich hoch und richten sich nach der jeweiligen Maßnahme und dem Ziel. Wenn Sie beispielsweise eine energetische Sanierung Ihres Hauses in Neuss & NRW planen, übernimmt die BAFA 30 Prozent der Kosten für einen hydraulischen Abgleich. Wie das Amit weiter mitteilt, ist der Betrag zusätzlich durch eine Höchstsumme begrenzt. Darüber hinaus können die einzelnen Programme der BAFA mit den Programmen der KfW gekoppelt werden.

Das Wichtigste zur BAFA auf einen Blick:

  • Zuschüsse für Heizungsoptimierung, Kraft-Wärme-Kopplung sowie für Energieberatung
  • Förderungen sind an Bedingungen geknüpft
  • Anträge zur Förderung müssen vor der Umsetzung gestellt werden.
  • BAFA-Förderungen sind mit KfW-Programmen koppelbar.

Auf der Webseite der BAFA finden Sie alle notwendigen Informationen zu den Fördermöglichkeiten.

Gerne sind wir Ihnen sowohl bei den Anträgen für die KfW als auch für die BAFA behilflich.

Kontaktaufnahme mit der Bossmann GmbH

Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 72 44 73 74. Zudem können Sie uns eine E-Mail an info@bossmann-gmbh.de schreiben oder das Kontaktformular auf unserer Webseite nutzen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.